GmbH vs. AG in der Schweiz – Die richtige Rechtsform für Ihren Erfolg
Ausländische Investoren und Gründer, die den Schritt in die Schweizer Wirtschaft wagen, stehen meist vor der fundamentalen Frage: Soll eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) gegründet werden? Beide Formen weisen spezifische Vor- und Nachteile auf, die sich signifikant auf Steuerlast, Anonymität und Flexibilität auswirken.
Die Aktiengesellschaft (AG) – Das Premium-Modell
Die AG geniesst national wie international ein herausragendes Renommee. Sie erfordert ein Mindestkapital von CHF 100'000 (wovon mindestens 50%, d.h. CHF 50'000, einbezahlt sein müssen). Ein unschlagbarer Vorteil der AG ist die Diskretion: Die Namen der Aktionäre erscheinen nicht im öffentlichen Handelsregister.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist die kostengünstige Alternative und erfordert lediglich ein Stammkapital von CHF 20'000. Alle Gesellschafter müssen jedoch im öffentlichen Handelsregister namentlich eingetragen sein, was die Privatsphäre im Vergleich zur AG einschränkt.
Welche Rechtsform passt zu Ihnen?
Lassen Sie sich von unseren Juristen die steuerlichen Vor- und Nachteile beider Gesellschaftsformen für Ihr Geschäftsmodell detailliert aufzeigen.
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