Lex Koller: Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der Schweiz
Die Schweiz ist aufgrund ihrer atemberaubenden Natur und Stabilität ein begehrter Ort für den Erwerb von Wohneigentum. Ausländische Staatsbürger stossen beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien jedoch auf ein strenges Bundesgesetz: Die „Lex Koller“. Dieses schränkt den Erwerb durch Personen im Ausland gezielt ein, um Überhitzungen am Markt zu vermeiden.
Ausnahmen und Genehmigungsfreiheit
Gute Nachrichten gibt es für Ausländer mit einem gültigen Schweizer Aufenthaltstitel (in der Regel ab der B-Bewilligung für EU-Bürger bzw. C-Bewilligung für Drittstaaten-Bürger). Diese Personen können ihren Hauptwohnsitz genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen erwerben. Reine Ferienwohnungen in speziellen Tourismus-Zonen unterliegen hingegen kantonalen Kontingenten.
Suchen Sie Ihr Traumdomizil?
Unser exklusiver Such- und Prüfservice sichert Ihnen die besten Objekte – rechtssicher und vollkommen konform mit der Lex Koller.
Jetzt Beratung anfordern